Brandschutz im Dachgeschoss
Wohnraum ist begehrt – besonders im städtischen Bereich. Daher ist auch ein Dachgeschoss-ausbau als Wohnraum nicht mehr ungewöhnlich. Dabei steht nicht nur der fachgerechte Dachausbau im Fokus, auch an einen guten Brandschutz muss von Beginn an gedacht werden.
Ausgebautes Dach sicher nutzen
Als Hauseigentümer sind Sie für einen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz im Dachgeschoss verantwortlich. Das Hauptziel ist dabei, dass im Falle eines Brandes früh genug gewarnt wird und sich alle Hausbewohner unverletzt ins Freie retten können. Ihr Dachgeschoss als bauliche Anlage muss also
- der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und
- im Brandfall effektive Löscharbeiten und Rettung ermöglichen.
Gesetzliche Vorgaben für Brandschutz im Dachgeschoss
Jeder Hausbewohner hat gesetzlichen Anspruch auf zeitaktuellen Brandschutz, da dieser im Ernstfall Leben rettet. Alle Anforderungen an den Brandschutz regelt die Musterbauordnung (MBO), die jeweils in der Landesbauordnung (LBauO) Ihres Bundeslandes umgesetzt und somit gesetzlich festgelegt ist. In der Planungsphase eines Hausbaus oder Dachausbaus ist der Architekt für die Berücksichtigung der Brandschutzvorgaben zuständig. Bei komplexeren baulichen Gegebenheiten empfiehlt es sich, einen Brandschutzexperten zu Rate ziehen.
Brandschutz im Dachgeschoss nach Gebäudeklassen
Maßgeblich beim Brandschutz im Dachbodenausbau sind Gebäudeklasse, Gebäudenutzung, Lage, Nutzungseinheiten und Zahl der Stockwerke. Laut der Musterbauordnung §2 Absatz 2 gibt es fünf Gebäudeklassen. Dabei gilt: Je höher die Klasse, desto strenger der Brandschutz. In Gebäudeklasse eins sind freistehende Gebäude bis sieben Meter Höhe und nicht mehr als zwei Nutzeinheiten sowie insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmeter gefasst. während Gebäudeklasse zwei die gleichen Vorgaben hat mit dem Unterschied, dass das Gebäude nicht freistehend sein muss.
Gebäudeklasse 5 wiederum gibt die stärksten Regulierungen vor: Denn diese Gebäude müssen nicht nur "feuerhemmend", sondern "feuerbeständig" sein. Das gilt zum Beispiel für unterirdische Gebäude.
Geht Ihr Dachausbau mit einer Erhöhung um wenigstens ein Geschoss einher, ist die Gebäudeklasse zu prüfen. Dazu verändert moderne Dachsanierung fast immer den Aufbau der Decke unter dem Dachraum, was Anpassungen beim Brandschutz zwingend notwendig macht. Diese so genannte Bestandsdecke muss geeignet sein, um darauf Wohnbereiche, so genannte Aufenthaltsräume, zu schaffen. Die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes bietet Ihnen dazu Entscheidungshilfen. Fachgerecht durchgeführt, erfüllt baulicher Brandschutz sämtliche Anforderungen an:
- die Eigenschaften verwendeter Baustoffe
- die Feuerwiderstandsdauer einer Konstruktion
- die Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen
- die Konzeption von Rettungswegen
Brandschutzklassen für Bauteile
Wie lange ein raumabschließendes Bauteil wie Wand, Decke oder Stütze dem Feuer in Minuten widersteht, verrät seine Feuerwiderstandsklasse. Hier gibt es fünf Klassen, die wie folgt definiert werden:
- feuerhemmend (F30),
- hochfeuerhemmend (F60),
- feuerbeständig (F90),
- hochfeuerbeständig (F120),
- höchstfeuerbeständig (F180).
Dabei gibt die Zahl hinter dem F an, wie lange das Material mindestens einem Feuer standhalten muss. Je nachdem, was Sie bauen, benötigen Sie entsprechendes Baumaterial. Das bedeutet für den Brandschutz im Dachausbau: Eine Trennwand mit Feuerwiderstandsklasse F30 hält den Flammen per Raumabschluss für 30 Minuten stand, ohne dass die für dieses Bauteil festgelegte Grenztemperatur überschritten wird.
Beim Ausbau des Dachbodens gilt die Faustregel: Nur eines darf brennbar sein: Bestehen Boden und Decke aus brennbarem Material, müssen die Wände nichtbrennbar bekleidet werden und umgekehrt. Das erreichen Sie z. B. dadurch, dass Stützen und Träger aus Holz mit gipsbasierten Werkstoffen gegen Entzünden geschützt sind. Diese Methode nennt sich Kapselung und ist in der Brandschutzfunktion nach DIN EN 13501-2 festgelegt. Entsprechend sollten Sie die Materialien für einen Ausbau gut auswählen.
Dachgeschoss-Brandschutz im Trockenbau
Nachträglicher Dachausbau eröffnet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten. Ob Gästezimmer oder Hobbyraum auf dem Dachboden, durch das Fehlen tragender Wände können Sie großzügige Räume schaffen oder mit kreativem Trockenbau den Dachboden räumlich unterteilen. Für Brandschutz im Trockenbau gelten die Normen DIN 4102 bzw. DIN EN 13501 für nichttragende innere Trennwände. Spezielle Feuerschutzplatten machen hier brandschutztechnische Dämmstoffe wie Mineralwolle verzichtbar.
Stattdessen bauen Sie Wand- und Dachschrägen aus feuerhemmenden Gipsbaustoffen. Durchdachter Trockenbau kann Brandfolgeschäden in Grenzen halten. Wie kann das gelingen? Das Geheimnis: Gips ist nicht brennbar. Bei diesem nachhaltigen Baustoff ist das Löschwasser praktisch schon eingebaut. Gips besitzt einen kristallin gebundenen Wasseranteil: Bei Feuer tritt Wasserdampf aus, der nun einen Kühleffekt hervorruft und so die Oberflächentemperatur senkt. Da sich nicht alle Baustoffe entsprechend für den Brandschutz eignen, sind sie in Baustoffklassen eingeteilt.
Baustoffklassen - von leichtentflammbar bis nichtbrennbar
Dachgeschossausbau bietet die Gelegenheit, leicht entflammbare Bauteile von Dachstuhl, Dachdämmung und -eindeckung zu entsorgen. In der DIN 4102-2 werden Baumaterialien eingestuft in
- nichtbrennbar ohne Anteil brennbarer Baustoffe (A1),
- nichtbrennbar mit Anteil brennbarer Baustoffe (A2),
- schwerentflammbar (B1),
- normalentflammbar (B2),
- leichtentflammbar (B3), im Bau verboten.
Übrigens ist die europäische DIN EN 13501-1 im Gegensatz zu der deutschen DIN 4102-2 beim Brandschutz strenger. Sie fragt zum Beispiel auch nach der Rauchentwicklung, das von einem Material ausgeht oder ob glimmende Partikel abfallen. Dies ist nicht zuletzt, damit die Brandlast - die Energie, die frei wird, wenn ein Baumaterial verbrennt - so gering wie möglich bleibt.
Veraltete Dämmmaterialien erneuern
Ein Dachausbau oder eine Dachwartung ist auch eine gute Möglichkeit, veraltete Materialien, die nicht mehr dem aktuellen Anspruch an den Brandschutz erfüllen, gegen neue auszutauschen. Jetzt kommen bewährte mineralische Dämmstoffe wie z. B. Klemmfilz aus Glaswolle zum Einsatz, die zur Baustoffklasse A1 gehören, somit nicht brennbar sind und über sehr gute Brandschutzeigenschaften verfügen. Dagegen bietet Ihnen eine Polystyrolschaum-Dämmung nur Baustoffklasse B1.
Eine weitere Verbesserung des Brandschutzes können Sie durch Brandwände erreichen. Brandwände sind Barrieren, die das Brandüberschlagsrisiko, das heißt das Ausbreiten der Flammen, minimieren und beim Dachausbau der Landesbauordnung genügen müssen. Meist sind sie bereits vorhanden - üblicherweise bis 30 cm über Dach fortgeführt. Aber Achtung: Brennbare Baustoffe von Unterkonstruktion oder Dämmung dürfen Sie nicht über die Brandwand hinwegführen. Auch Öffnungen in der so genannten Dachhaut - wie z. B. Lichtkuppeln - müssen die Abstände zur Brandwand einhalten, die die örtliche Bauordnung verlangt.
Fluchtwege im Dachgeschoss - Dachfenster als Rettungsausstieg
Für ungedämmte, unbewohnte Dachböden reicht eine einklappbare Treppe als Zugang. Doch bauen Sie das Dachgeschoss als Wohnfläche aus, sind eine fest eingebaute Treppe sowie zwei unabhängige Rettungswege pro Geschoss Vorschrift. Der erste Rettungsweg führt über das Treppenhaus, der zweite über Fenster/Dachfenster - und von dort über die Rettungsgeräte der Feuerwehr. Je nach Bundesland sind hier Mindestmaße und Brüstungshöhen zu beachten.
Als Hauseigentümer müssen Sie außerdem nachweisen, dass die Aufstellflächen auf Ihrem Grundstück alle Anforderungen erfüllen, damit Rettungsfahrzeuge im Brandfall ihre Arbeit machen können. Sogenannte Rauch- und Wärmeabzugsfenster verfügen über einen Motor und öffnen sich bei Rauchentwicklung automatisch. Notausstiegsfenster lassen sich weit öffnen und bieten im Falle eines Brandes einen zweiten Fluchtweg.
Auch für Fluchtwege gelten strenge Vorschriften. Sie müssen frei benutzbar sein und Rauch sowie giftige Brandgase ungehindert abziehen lassen. Als Baumaterial eignen sich dort nichtbrennbare, feuerhemmende Bauteile, die mindestens 30 Minuten den Flammen standhalten müssen, um ihre Funktion als sicherer Fluchtweg zu erfüllen.
Auch bei der Ausstattung der Fluchtwege muss der Brandschutz beachtet werden: Bodenbeläge im Rettungsweg müssen schwerentflammbar und rutschhemmend sein. Gehört Ihr Haus aufgrund entsprechender Höhe zur Gebäudeklasse 5, müssen Sie außerdem an oberster Stelle im Treppenraum eine Öffnung mit einem Quadratmeter Querschnitt schaffen, die den Brandrauch ableitet und vom Dachgeschoss per Knopfdruck geöffnet werden kann.
Brandschutz im Dachgeschoss duldet keine Kompromisse
Guter Brandschutz dämmt Feuer ein - und steigert das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden. Ein vorgabentreuer Dachausbau, die Wahl schwer entflammbarer oder nicht brennbarer Baumaterialien sowie eine durchdachte Fluchtwegsicherung schützen Sie und Ihre Liebsten. Bringen Sie zudem in Ihrem Zuhause Rauchmelder freistehend an der Decke an. Die kleinen Geräte retten Leben.