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Baugenehmigung | VELUX Magazin

Dachausbau-Genehmigung - In welchem Fall ist sie notwendig?

Dachausbau-Genehmigung - In welchem Fall ist sie notwendig?
Lesezeit 5 Min.

Hausbesitzer, die einen Dachausbau planen, sollten sich vorab über gesetzliche Vorgaben informieren. Je nach Bundesland kann beim Dachausbau eine Baugenehmigung erforderlich sein, da neuer Wohnraum geschaffen wird. Insbesondere wenn Änderungen an der Dachfläche vorgenommen werden oder Dachgauben eingebaut werden, ist oftmals eine Baugenehmigung nötig. Eine Anfrage im zuständigen Bauamt bringt hier Planungssicherheit und bewahrt Sie wohlmöglich vor teuren Strafen. Hier erfahren Sie, welche Genehmigungen es gibt und was Sie außerdem beim Dachausbau beachten sollten.

Formen der Dachausbau-Genehmigung

Ob eine Baugenehmigung zum Dachausbau benötigt wird, hängt in der Regel von zwei Bedingungen ab: dem Umfang des Dachbodenausbaus und den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung. Denn in einigen Bundesländern ist der Dachausbau genehmigungspflichtig, wenn dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird.

Eine Baugenehmigung ist immer dann vorgeschrieben, wenn Eingriffe in die Statik oder Veränderungen beispielsweise durch den Anbau von Balkonen oder Gauben geplant sind. Als erste Orientierung hilft ein Blick in die Landesbauordnung um herauszufinden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht (Liste mit Links zu allen Landesbauordnungen). Anschließend sorgt ein Gespräch mit dem zuständigen Bauamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde für Klarheit bei allen weiteren Fragen.

Möchten Sie Ihren Dachboden nachträglich ausbauen, kommt es zu einer Nutzungsänderung, die generell eine Genehmigung bedarf. In einigen Bundesländern kann dies allerdings auch nicht genehmigungspflichtig sein. Das gilt aber nicht, wenn der Dachboden zu einer eigenständigen Wohnung ausgebaut werden soll. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann Ihnen sagen, welche Genehmigungen für Ihr Vorhaben erforderlich sind.

Doch nicht für alle Arbeiten benötigen Hausbesitzer eine Baugenehmigung: Alle Maßnahmen, die am Erscheinungsbildes des Hauses nichts verändern, sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Dazu zählen beispielsweise die Erneuerung der Dachfenster bei einem Dachfensteraustausch, sofern Sie dabei die ursprüngliche Größe des Dachfensters beibehalten. Informieren Sie sich dennoch vorab beim zuständigen Bauamt, um sicherzustellen, dass es keine Bauauflagen gibt.

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Weitere Vorschriften für den Dachausbau

Neben der Baugenehmigung müssen auch zahlreiche Vorschriften zur lichten Höhe der Räume sowie der zulässigen Geschossflächenzahl beachtet werden. Die Geschossflächenzahl sagt aus, wie viel Geschossfläche auf der jeweiligen Grundstückfläche erlaubt ist. Wird mit dem Dachausbau eine neue Wohnung geschaffen, müssen Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden.

Des Weiteren gelten auch beim Dachausbau Auflagen für Brandschutz und Wärmedämmung. Der Ausbau muss den Anforderungen der gültigen EnEv (Energieeinsparverordnung) genügen. In der EnEv sind Mindeststandards für Erneuerung oder Modernisierung festgeschrieben. Diese müssen beim Dachausbau bzw. der Dachsanierung eingehalten werden. Verstöße gegen die EnEV können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Denkmalgeschützte Bauwerke

Wird der Dachausbau in einem denkmalgeschützten Bauwerk vorgenommen, muss das Landesbauamt entscheiden. Generell muss der ursprüngliche, historische Charakter des Gebäudes erhalten bleiben. Diese Anforderung kann Baumaßnahmen nicht nur wesentlich aufwändiger, sondern auch teuer machen. Das verwendete Material muss den Anforderungen des Denkmalschutzes genügen.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Wer Besitzer einer Eigentumswohnung ist und den Ausbau des Dachbodens plant, muss zusätzlich noch einen wichtigen Punkt beachten: Voraussetzung für den Dachausbau ist, dass der Eigentümer per Teilungsurkunde über das alleinige Nutzungsrecht für den Dachboden verfügen. Nur damit kann er über den künftigen Verwendungszweck unterm Dach entscheiden und den vorhandenen Wohnraum durch einen Ausbau erweitern.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Genehmigung für den Dachbodenausbau?

Benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihren Dachbodenausbau, sollten Sie mit circa 0,5 Prozent der kompletten Kosten für den Dachausbau kalkulieren. Dabei können Sie zwischen den Kosten für den Architekten und die Gebühren für die Genehmigung unterscheiden.

Wann wird ein Dachboden zum Wohnraum?

Ein Dachboden gilt als vollwertiger Wohnraum, wenn die Hälfte der Wohnfläche oder mehr über eine Höhe von mindestens 2,30 Meter verfügt. Zudem muss die Statik überprüft werden, denn die Tragkraft des Dachbodens muss ausreichend sein. Wenn Sie den Spitzboden als Wohnraum nutzen wollen, gelten andere Regeln.

Was kostet ein Dachausbau mit Treppe?

Benötigen Sie für Ihren Dachausbau auch einen Durchbruch für die Treppe, ist dieser genehmigungspflichtig. Denn hierbei muss die Statik beachtet werden. Einfache Treppen gibt es im Baumarkt zwischen 70 und 300 Euro. Häufig ist es jedoch sinnvoller die Treppe extra anfertigen zu lassen, damit der Platz optimal genutzt werden kann.

Wie hoch muss ein Dachboden sein?

Je nach Zweck des Dachbodens kann die Höhe variieren. Wenn Sie Ihren Dachboden zu Wohnzwecken ausbauen möchten, sollte die Hälfte der Wohnfläche oder mehr mindestens eine Höhe von 2,30 Meter verfügen.

Was braucht man alles für einen Bauantrag?

In der Regel werden folgende Unterlagen für einen Bauantrag benötigt:

  • Lageplan
  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
  • Bauzeichnungen des geplanten Vorhabens
  • Detaillierte Baubeschreibung
  • Berechnung des umbauten Raums
  • Statik
  • Nachweise für Standsicherheit, Wärmeschutz und ggf. Schallschutz
  • Entwässerungspläne
  • Unterschriebener Vordruck zum Bauantrag
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