Sie haben Handwerker im Haus? Das gibt es zu beachten
Wenn Sie Handwerker im Haus haben, laufen die Arbeiten in den meisten Fällen reibungsfrei ab. Doch welche Punkte müssen Sie im Umgang mit den Arbeiten beachten? Wir von VELUX beantworten Ihnen in diesem Artikel alle Fragen zu Ihren Rechten und auch Pflichten im Umgang mit Handwerkern. Sie werden überrascht sein, welche Regelungen hierzu gelten.
- Handwerker im Haus alleine lassen – müssen Sie zu Hause sein, wenn die Handwerker kommen?
- Ab wann dürfen Handwerker im Haus arbeiten? Gibt es Ruhezeiten?
- Muss ich einem Handwerker Trinkgeld geben?
- Muss der Handwerker seine Schuhe in der Wohnung ausziehen?
- Besteht eine Reinigungspflicht für den Handwerker?
- Müssen Sie einem Handwerker Getränke und Essen anbieten?
- Können Sie Handwerkern Ihre Hilfe anbieten?
- Welche Möglichkeiten haben Sie bei Schäden oder falsch durchgeführten Arbeiten?
- Was müssen Sie bei Verspätung tun?
- Welche Regeln gelten für Handwerksarbeiten während der Corona-Krise?
Handwerker im Haus alleine lassen – müssen Sie zu Hause sein, wenn die Handwerker kommen?
Nicht immer ist es möglich, dass Sie bei anstehenden Handwerkerbesuchen auch selbst zu Hause sind. Gerade bei langwierigen Handwerkertätigkeiten ist es geradezu unmöglich, immer persönlich vor Ort zu sein. Rechtlich sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, bei den Arbeiten anwesend zu sein. Es lohnt sich allerdings, dem Handwerker eine Telefonnummer zu hinterlassen, damit er Sie umgehend bei Rückfragen kontaktieren kann.
Es gibt jedoch gute Gründe, anwesend zu sein, wenn Sie Handwerker im Haus haben. So haben Sie dann die Möglichkeit, schnell Fragen zu beantworten oder die fertigen Arbeiten zu prüfen und abzunehmen.
Ab wann dürfen Handwerker im Haus arbeiten? Gibt es Ruhezeiten?
Handwerkerarbeiten sind in aller Regel auch mit Lärm verbunden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden. Grundsätzlich gelten in den meisten Bundesländern folgende Regelungen:
- werktags darf zwischen 6 und 22 Uhr gearbeitet werden
- sonntags sind Arbeiten nicht zulässig
- nach 22 Uhr und vor 6 Uhr sind Arbeiten verboten
Eine offizielle Mittagsruhe gilt trotz landläufiger Meinung nicht. Dennoch ist es ratsam, im Zuge einer guten Nachbarschaft, zumindest laute Arbeiten zwischen 13 und 15 Uhr einzustellen.
Muss ich einem Handwerker Trinkgeld geben?
Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, einem Handwerker Trinkgeld zu geben. Alle Leistungen sind mit der offiziellen Rechnung abgegolten. Wenn Sie sich dennoch für die gute Arbeit bedanken wollen, freut sich der Handwerker selbstverständlich über einen kleinen Zuschuss.
Muss der Handwerker seine Schuhe in der Wohnung ausziehen?
Es ist verständlich, dass Sie Ihre Wohnung sauber halten möchten. Deshalb ziehen Sie vielleicht auch selbst Ihre Schuhe vor der Wohnungstür aus. Dem Handwerker ist dies nicht erlaubt. Der Arbeitsschutz verlangt bei den meisten Arbeiten das Tragen von Sicherheitsschuhen. Wenn Sie einen empfindlichen Fußboden haben, decken Sie diesen mit Malervlies oder Kunststofffolie ab. Alternativ gibt es auch Schuhüberzieher aus Kunststoff, die Sie Handwerkern anbieten können. Machen Sie es den Besuchern bei ihrer Arbeit möglichst leicht und räumen Sie alle Gegenstände, die behindern könnten, aus dem Weg. Das beschleunigt auch die Arbeit.
Besteht eine Reinigungspflicht für den Handwerker?
Anstand und der gute Ton im Gewerbe sehen vor, dass Handwerker eine Baustelle nicht im kompletten Chaos verlassen. Arbeiten wie ein Dachfensteraustausch gehen oft schneller und mit weniger Dreck vonstatten als Sie vielleicht denken. Allerdings sind Handwerker auf Hausbesuch nicht für eine penible Gebäudereinigung zuständig. Eine Beseitigung von Dreck mit einem Besen ist ausreichend. Eine weitergehende Reinigungspflicht für den Handwerker besteht nicht. Beachten Sie, dass für die Mitnahme von Müll und Bauschutt, zum Beispiel vom Dachfenster-Einbau, Extrakosten anfallen können. Es kann sich also lohnen, dass Sie sich selbst um die Entsorgung kümmern.
Müssen Sie einem Handwerker Getränke und Essen anbieten?
Viele Mythen ringen sich um das Thema Verpflegung während Handwerksarbeiten. Wie soll ich mich als Kunde verhalten? Auch hier sind Sie nicht in der Pflicht, Speisen und Getränke bereitzustellen. Dennoch freuen sich die Arbeiter über Wasser oder Kaffee. Bei zeitintensiven Arbeitsaufträgen sind Stärkungen wie Kuchen oder belegte Brötchen gern gesehen. Vielleicht können Sie auch darauf hoffen, dass ein zufriedener Handwerker seine Arbeiten besonders gründlich durchführt. Grade bei Arbeiten an heißen Sommertagen auf dem Dach brauchen die Handwerker extrem viel Wasser, um nicht ihrer Gesundheit zu schaden - unterstützen Sie sie gerne dabei!
Können Sie Handwerkern Ihre Hilfe anbieten?
Sie meinen es sicher gut, wenn Sie Handwerkern Hilfe anbieten. Das Problem besteht jedoch darin, dass Sie im Falle eines Unfalls oder Schadens nicht versichert sind. Fällt Ihnen beim Tragen eines schweren Gegenstands dieser auf den Fuß, kann dies auch für den Handwerker unschöne Folgen nach sich ziehen. Lassen Sie den Arbeiter eigenständig seine Reparaturen durchführen. So kommt er in der Regel am schnellsten voran und Sie sparen am Ende bares Geld. Wenn der Handwerker dennoch Ihre Hilfe benötigt, wird er Ihnen dies eigenständig sagen.
Welche Möglichkeiten haben Sie bei Schäden oder falsch durchgeführten Arbeiten?
Fehler und Missgeschicke können immer passieren. Meistens steckt dahinter keine böse Absicht. Sollten Sie jedoch Schäden feststellen oder bemerken, dass die Arbeit falsch durchgeführt wurde, sollten Sie handeln. Reklamieren Sie die Fehler umgehend beim Handwerksbetrieb, denn dieser ist haftbar für Schäden und falsch ausgeführte Arbeiten. Dokumentieren Sie Schäden mit Bildern. Der Handwerker hat das Recht nachzubessern. Erst wenn dann das Ergebnis immer noch mangelhaft ist, haben Sie Recht auf eine Kostenminderung.
In jedem Falle sollten Sie auf einem offiziellen Auftrag und auch Kostenvoranschlag im Vorhinein bestehen. Denn dieser dokumentiert, was zu tun ist. Im Härtefall haben Sie dann die Möglichkeit, auch vor Gericht Ihr Recht durchzusetzen. Weiterhin ist es empfehlenswert, nicht zwei Gewerke gleichzeitig zu beauftragen, so dass sich entstandene Schäden eindeutig einem Betrieb zuordnen lassen.
Was müssen Sie bei Verspätung tun?
Erscheint der Handwerker nicht pünktlich zum vereinbarten Termin, sollten Sie sich telefonisch beim Betrieb melden. In der Regel gilt eine Verspätung von fünf bis zehn Minuten als akzeptabel. Wenn die Verzögerung länger anhält, können Sie auf einen neuen Termin bestehen, ohne erneut Anfahrtskosten bezahlen zu müssen.
Welche Regeln gelten für Handwerksarbeiten während der Corona-Krise?
Trotz Corona-Krise dürfen Handwerker arbeiten. Sie müssen jedoch auf Abstandsregeln sowie eine penible Handhygiene achten. Zudem ist in Innenräumen ein Mundschutz zu tragen.