Dachboden als Hobbyraum nutzen: Tipps und Ideen
Wer seinen Dachboden nicht nur auf einen staubigen Abstellraum reduzieren will, kann daraus mit etwas Kreativität einen vielseitigen Hobbyraum machen. Welche Optionen es für die Dachbodengestaltung gibt, erfahren Sie hier.
- Darf der Dachboden als Hobbyraum genutzt werden?
- Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für den Ausbau des Dachbodens?
- Dachausbau beim Hausbau einplanen
- An Dämmung, Belüftung und Tageslicht denken
- Aus Dachboden wird Hobbyraum: 6 Lieblingsideen für die Nutzung
- FAQ – Dachboden zu Hobbyraum umgestalten
Darf der Dachboden als Hobbyraum genutzt werden?
Zunächst sollten Sie wissen, dass Dachboden nicht gleich Dachboden ist. Unterschieden wird zwischen Spitzböden und Dachböden. Die vom Normenausschuss Bauwesen (NABau) definierte Norm DIN 1055 zu Einwirkungen auf Tragwerke gibt vor, dass bei Sattel- und Pultdächern mit Raumhöhen von unter 1,80 Meter von einem Spitzboden die Rede ist. Ab 1,80 Meter handelt es sich um einen klassischen Dachboden.
Dachböden ab einer Raumhöhe von 2,30 Metern dürfen als dauerhafte Wohneinheit genutzt werden. Spitzböden als Wohnraum sind wiederum nur erlaubt, wenn sie nicht dauerhaft genutzt werden. Ein Ausbau von Spitzböden ist somit nur für gelegentliche Wohnzwecke gestattet. Beim Dachboden können Eigentümer ihrer Fantasie freien Lauf lassen und sowohl Wohn- als auch Hobbyräume gestalten.
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für den Ausbau des Dachbodens?
Bei jedem Hausausbau stellt sich die Frage: Ist dafür eine Genehmigung nötig? Da der Dachausbau als Nutzungsänderung gilt und neue Wohnfläche geschaffen wird, kann je nach Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich sein. Auf zwei Faktoren kommt es besonders an:
- Umfang des Ausbaus
- Vorgaben der Landesbauordnung der Bundesländer
Darüber hinaus gibt es Bestimmungen zur Geschossflächenanzahl, zu Brandschutzauflagen und zur Wärmedämmung gemäß Gebäudeenergiegesetz. So ist beim Brandschutz im Dachgeschoss auf zwei Rettungswege zu achten, wenn der Dachboden auch als Wohnraum dient. Um sicher zu sein, sollten Sie beim zuständigen Bauamt nachfragen. So vermeiden Sie sowohl geplatzte Träume vom Hobbyraum als auch empfindliche Strafen.
Dachausbau beim Hausbau einplanen
Wenn sich Ihr Haus noch in der Planung befindet, sind Sie im Vorteil. Während bei Bestandsimmobilien der Zustand des Dachbodens entscheidet, ob ein Ausbau möglich ist, können Sie in der Planungsphase bestimmen, wie Sie einen Dachboden nutzen wollen.
In vorgeschriebener Höhe und gemäß Gebäudeenergiegesetz angelegt, lassen sich Dachböden auch nachträglich unkompliziert ausbauen und mit einer Treppe zum Dachgeschoss ausstatten. Sei es eine Einliegerwohnung, ein Spiel- und Aufenthaltsraum, ein Dachgeschoss-Studio, ein Atelier oder eine Sauna – kalkulieren Sie die Dachbodennutzung mit ein, um hinsichtlich Statik, Dämmung, Dachfenstern und Wohnfläche optimale Gegebenheiten für einen Ausbau zu schaffen.
An Dämmung, Belüftung und Tageslicht denken
Wer Dachböden nutzen oder bewohnen möchte, muss an vorschriftsmäßige Dämmung und Belüftung denken. In genutzten Räumen bildet sich erhöhte Luftfeuchtigkeit, insbesondere bei installierten Sanitäranlagen oder Heizelementen. Achten Sie auf vorschriftsmäßige Innen- und Außendämmung beim Dachausbau. Vorgegebene Dämmwerte finden Sie im Gebäudeenergiegesetz.
Nachträglich integrierte Dachfenster verschönern wiederum die Wohnatmosphäre und fördern die Durchlüftung. Mit Dachfensterollläden oder Außenmarkisen regulieren Sie nicht nur das Tageslicht im Hobbyraum unterm Dach, sondern beeinflussen auch die nicht zu unterschätzende Hitzeentwicklung im Sommer.
Aus Dachboden wird Hobbyraum: 6 Lieblingsideen für die Nutzung
1. Atelier im Dachgeschoss
Früher war es Realität, heute ein Klischee: Künstler, die in günstigen Dachgeschosswohnungen leben. Jedes Klischee enthält jedoch ein Stück Wahrheit: Warum also nicht Künstler-Atelier umbauen und als Galerie, Proberaum oder Schreibkammer nutzen?
2. Modelleisenbahn auf dem Dachboden
Wer leidenschaftlich Modelleisenbahnen sammelt, braucht viel Raum für dazugehörige Landschaften, Technik und Bausätze. Ein ausgebauter Dachboden bietet mehr als genug Fläche für Ihren persönlichen Modelleisenbahnhof.
3. Sauna auf dem Dachboden
Vielleicht denken Sie: Sauna auf dem Dachboden habe ich jeden Sommer. Wer jedoch Zeit und Geld investiert, kann den Dachboden in ein privates Spa samt Sauna umbauen und wird es im Winter nicht missen wollen.
4. Nähzimmer im Dachboden
Wer leidenschaftlich näht, weiß, dass Nähen viel Platz verlangt. Mit einem Nähzimmer auf dem Dachboden haben Sie nicht nur genug Raum für Nähmaschine und Materialien, sondern auch ausreichend Platz für einen großen Tisch zum Zuschneiden der Stoffe.
5. Fitnessraum auf dem Dachboden
Sie gehen ungern ins Fitnessstudio oder möchten beim Training unabhängig sein? Dann richten Sie sich Ihren Fitnessraum auf dem Dachboden ein und schaffen Sie sich Ihr persönliches Studio für Krafttraining, Fitness oder Yoga.
6. Dachgeschoss-Studio
Sie träumen von einem Rückzugsort unter dem Dach – großzügig, luftig, mit charmanten alten Balken? Ein offen gestaltetes Dachgeschoss-Studio über den Dächern der Stadt bietet Ihnen genau das.
Dachbodenausbau im Mehrfamilienhaus?
Wer nicht Hauseigentümer, sondern Besitzer einer Eigentumswohnung ist, muss den Traum vom Dachboden als Hobbyraum nicht aufgeben. Entscheidend ist, dass Sie laut Teilungsurkunde über das ausschließliche Nutzungsrecht für den Dachboden im Mehrfamilienhaus verfügen.
FAQ – Dachboden zu Hobbyraum umgestalten
Wann gilt ein Dachboden als Wohnraum?
Ein Dachboden gilt als Wohnraum, wenn die Statik angemessen ist und mindestens die Hälfte Ihrer Wohnfläche eine Höhe ab 2,30 Meter aufweist.
Wann darf man einen Spitzboden ausbauen?
Da Spitzböden nicht als dauerhafte Wohnfläche genutzt werden dürfen, ist ein Ausbau nur erlaubt, wenn es sich um eine gelegentliche Nutzung handelt.
Wie darf man einen Hobbyraum nutzen?
Die Nutzungsmöglichkeiten eines Hobbyraums sind vielfältig. Welche Vorschriften für die Nutzung eines Hobbyraumes im Dachboden gelten, sollten Sie im Vorfeld mit dem zuständigen Bauamt abklären.