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Weißes Haus mit Pool, Anbaubalkon und gewendelter Außentreppe | VELUX Magazin

Anbaubalkon: Balkonarten und Vorschriften

Anbaubalkon: Balkonarten und Vorschriften
Lesezeit 6 Min.

Ein Balkon ist das i-Tüpfelchen für die eigenen vier Wände. Ist am Bauwerk noch kein Balkon vorhanden oder möchten Sie einen weiteren hinzufügen, ist das mit einem Anbaubalkon möglich. Ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen, welche Arten von Anbaubalkonen es gibt und wann er sich lohnt, erfahren Sie hier.

Nachträgliche Balkonkonstruktion: der Anbaubalkon

Mit Hilfe einer nachträglichen Balkonkonstruktion vergrößern Sie ohne massive Umbauten Ihre Wohnfläche und gewinnen eine begehbare Dachterrasse. Ein Anbaubalkon kann sowohl nachgerüstet als auch im Rahmen einer Sanierung eines bestehenden Balkons vorgenommen werden.

Wer sich bei einer Bestandsimmobilie im Nachhinein ein Plätzchen an der Sonne sichern möchte, kann zwischen drei verschiedenen Balkonarten wählen:

  • Der sogenannte Kragarmbalkon ist ein Balkon, der eine Verlängerung der Bodenplatte darstellt und freitragend aus der Fassade herausragt. Es werden keine Stützen benötigt. Da eine nachträgliche Installation eines Kragarmbalkons in die bestehende Bausubstanz eingreift, muss diese vorab genau überprüft werden. Die Statik spielt hier eine elementare Rolle. Aufgrund der genannten Faktoren ist der Bau recht teuer.

  • Teilselbsttragender Vorstellbalkon: Ein Anbaubalkon ist eine Balkonkonstruktion, die nicht komplett selbsttragend ist. Daher haben Anbaubalkone immer mindestens zwei Stützen nach außen und Wandverankerungen in der Geschossdecke. Diese Art des Anbaubalkons wird als „teilselbsttragender Vorstellbalkon“ bezeichnet, da er zum Teil noch in der Wand verankert ist, aber trotzdem zum Halt zwei Stützpfeiler benötigt.

  • Vorstellbalkon: Komplett selbsttragend ist ein sogenannter selbsttragender Vorstellbalkon. Dieser steht auf vier Stützen und wird einfach nur vor die Fassade gesetzt. So muss kaum in die Bausubstanz eingegriffen werden. Bei dieser Stützenkonstruktion steht Ihnen zudem die Möglichkeit offen, einen Anbaubalkon mit Treppe zu bauen, sodass auch ein Zugang von außen möglich ist.

Anbaubalkon: Vorteile und Nachteile

Wer weder Flachdach-Terrasse noch Dachbalkon oder Dachgaube besitzt, kann mit einem Anbaubalkon die gleichen Vorteile genießen und kann sich von unseren Gestaltungstipps für Dachbalkone inspirieren lassen. Bevor Sie sich für einen Balkonanbau entscheiden, sollten Sie wissen, was dafür und was dagegenspricht. Für eine einfachere Entscheidung haben wir hier einige Vor- und Nachteile aufgeführt.

Vorteile eines Anbaubalkons

  • Einfache Montage: In der Regel handelt es sich bei einem Anbaubalkon um einen vorgefertigten Balkonbausatz, der eine schnelle Anbringung in wenigen Tagen ermöglicht
  • Vielfältige Formen: Die Gestaltungsmöglichkeiten umfassen Materialien wie Aluminium, Stahl, Beton und Holz und lassen sich mit bis zu zwei Balkonen übereinander sowie mit Geländer, Treppen und Überdachung nach Wunsch anpassen
  • Thermische Trennung: Wärmebrücken lassen sich durch die einfache thermische Trennung der Konstruktion zuverlässig vorbeugen
  • Wertsteigerung: Durch einen Anbaubalkon steigert sich der Wert Ihrer Immobilie
  • Vergrößerung Wohnraum: Mit einem Anbaubalkon vergrößert sich ihr Wohnraum, insbesondere in den warmen Monaten

Nachteile eines Anbaubalkons

  • Begrenzte Maße: Die Konstruktionsweise begrenzt Größe und Höhe des Balkons, da die Gesamtlast durch Wandanker auf die Geschossdecke verteilt wird
  • Platzmangel: Durch Trägerstelzen bei Anbau- und Vorstellbalkon ist der darunterliegende Bereich als Fläche nur eingeschränkt nutzbar
  • Expertise: Die Montage eines teilselbsttragenden Anbaubalkons ist Experten zu überlassen, da eine sichere Statik und Verankerung entscheidend sind
Eine Frau sitzt auf einem Balkon mit einer Tasse in der Hand und streckt ihr Gesicht der Sonne entgegen | VELUX Magazin
Mit einem Anbaubalkon gewinnen Sie einen gemütlichen Platz an der frischen Luft und schonen im Vergleich zum Kragarmbalkon die Bausubstanz. Der Anbaubalkon ist eine praktische Lösung, wenn Sie nachträglich einen Platz im Freien schaffen wollen.

Alternativen zum Anbaubalkon

Eine kleinere Lösung zum Anbaubalkon stellt die VELUX Lichtlösung DACHTERRASSE dar. Hier wird der Bereich im Dach genutzt, der wegen der geringen Höhe innen nicht bewohnt werden kann. So entsteht kein Raumverlust im Wohnraum, während durch die Balkonelemente eine neue Tageslichtquelle geschaffen wird.

Ist ein Balkon aus baulichen Gründen nicht möglich oder suchen Sie nach einer unkomplizierten Umsetzung, die die Altbausubstanz schont, gibt es die Möglichkeit eines Dachaustritts. Mit der VELUX Lichtlösung DACHBALKON ist es möglich, bei Bedarf durch Öffnen des Dachfensters einen kleinen Dachbalkon nach außen zu schieben, während sich die Konstruktion bei Schließen des Fensters wieder eingeklappt wird. So wird der enge Platz unter der Dachschräge sinnvoll genutzt: Sie erhalten wertvolles Tageslicht und einen kleinen Dachbalkon. Fachliche Unterstützung in der Planung und Ausführung können Sie in der VELUX Handwerkersuche finden. Die Lichtlösung DACHBALKON ist vor allem eine gute Alternative für alle, die etwa aufgrund der Bauordnung keinen Balkon anbauen dürfen.

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Balkon nachträglich anbauen: Geltende Vorschriften

Entscheiden Sie sich für einen Anbaubalkon, sind als nächster Schritt die geltenden Vorschriften für den Bau zu prüfen. Am Anfang des Balkonbaus steht immer der Bauantrag bzw. die Bauanzeige. Welche Vorschriften für Sie gelten und ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Je nach Bauordnung kommt es bei Beantragung und Genehmigung auf folgende Punkte an:

  • Bauanzeige: Bei der Bauanzeige handelt es sich um einen formlosen Bauantrag, der einer Baubehörde das genehmigungsfreie Bauvorhaben anzeigt.
  • Bauantrag: Der Bauantrag beinhaltet die Beantragung einer Baugenehmigung mit detaillierten Angaben und Unterlagen zum Bauvorhaben, sofern ein Balkon nicht als untergeordnetes Bauteil gilt
  • Untergeordnete Bauteile: Balkone, die nicht weiter als 1,50 Meter von der Fassade herausragen, maximal 5 Meter lang sind, mindestens 2 Meter Abstand zur Nachbargrenze aufweisen und maximal 30 Prozent der äußeren Gebäudebreite ausmachen, gelten als untergeordnete Bauteile.
  • Abstandsfläche: Die Abstandsfläche gibt den Gebäudeabstand zur Nachbargrenze an und gilt für Bauvorhaben, die nicht als untergeordnete Bauteile gelten. Abhängig von der Landesbauordnung muss die planerische Tiefe reduziert werden, wenn sich Abstandsflächen überschneiden oder auf das Nachbargrundstück fallen.
  • Baugenehmigung: Eine Baugenehmigung ist für Bauvorhaben erforderlich, die nicht verfahrens- bzw. genehmigungsfrei sind und umfasst die Zustimmung zu Neubau/Bauwerkänderungen sowie die schriftliche Anzeige von Baubeginn und Fertigstellung.
  • Vereinfachtes Verfahren: Ein vereinfachtes Verfahren gilt für Maßnahmen, die nachweislich alle Vorgaben eines rechtskräftigen Bebauungsplanes erfüllen und den Genehmigungsprozess verkürzen.
  • Grenzabstand: Der Grenzabstand zeigt im Bebauungsplan die gestattete Entfernung zur Grundstücksgrenze an. Falls kein Bebauungsplan vorhanden ist, können Sie den Grenzabstand beim Bauamt erfragen.
  • Statik: Die Statik ist bei jeder Balkonanlage in Form eines Standsicherheitsnachweises zu ermitteln, ganz gleich ob verfahrens-/genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig

Erforderliche Unterlagen für Baugenehmigung

Benötigen Sie für Ihren Anbaubalkon eine Baugenehmigung, müssen Sie folgende Unterlagen beim Bauamt einreichen:

  • Detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme
  • Amtlicher Lageplan
  • Von Experten unterschriebene Bau-/Planzeichnung mit Angaben zu Ansichten, Grundriss, Schnitt und Abmessung
  • Offizielles Gutachten zu Bau- und Prüfstatik
  • Bauantrag

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Anbaubalkon

Wie groß darf ein Anbaubalkon sein?

Die mögliche Größe hängt von den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung und des Bebauungsplans ab. Prüfen Sie im Voraus, welche regionalen Bauregelungen für Sie gelten.

Ist ein Anbaubalkon genehmigungspflichtig?

Obwohl es in Ausnahmefällen verfahrens- und genehmigungsfreie Balkonkonstruktionen gibt, muss bei jedem Balkonanbau das örtliche Bauamt informiert und in der Regel eine Baugenehmigung erteilt werden.

Was kostet ein Balkonanbau?

Die Kosten hängen von Umfang und Art des Anbaubalkons ab. Vorstellbalkone zählen zu den günstigsten Balkonkonstruktionen und lassen sich ab 3.000 Euro planen. Bei Anbaubalkonen ist mit Kosten ab 4.000 Euro, bei Kragarmbalkonen ab 5.000 Euro zu rechnen. Weitere Kosten hängen von Geländer, Balkonmaterial und weiteren Zusätzen ab.

Was ist ein Kragarmbalkon?

Im Gegensatz zu Anbau- und Vorstellbalkonen nutzt der selbsttragende Kragarmbalkon keine Stelzen, sondern eine auskragende Verlängerung der Geschossdecke.

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