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Wohnraum mit Bett unter Dachschräge | VELUX Magazin

Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen

Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen
Lesezeit 5 Min.

Ob Spitzboden für zusätzlichen Stau- oder Wohnraum, offen gestaltetes Dachgeschoss oder komplett ausgebaute Dachgeschosswohnung: Wohnen unterm Dach hat seinen ganz besonderen Reiz. Bei der Berechnung der Wohnfläche im Dachgeschoss gelten jedoch andere Regeln als in Wohnräumen, die nicht unter Schrägen liegen. Das liegt an der geringeren nutzbaren Fläche bei Dachschrägen. Wie Sie die Wohnfläche richtig berechnen, erfahren Sie hier.

Wohnfläche mit Dachschräge richtig berechnen

Nicht nur für Mietwohnungen ist eine korrekte Berechnung der Wohnfläche zwingend erforderlich. Auch wer ein Haus kaufen will und Kreditangebote einholt, benötigt die exakten Wohn- und Nutzflächen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Wohnflächen unter Dachschrägen: Wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit wird hier die Wohnfläche anders berechnet als in Räumen mit geraden Wänden. Die gängigste und im Streitfall auch gerichtlich anerkannte Flächenberechnungsmethode folgt der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV).

Bedeutung der Wohnfläche für Vermieter, Mieter und Käufer

Zwar sind Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet, im Mietvertrag eine Flächenangabe ihrer Wohnung zu machen. Für eine erfolgreiche Vermietung spielt die Wohnfläche aber eine große Rolle und ist für beide Vertragsparteien von großer Bedeutung – nicht zuletzt für die Berechnung der Mietnebenkosten. Vermieter sollten deshalb die exakte Wohnfläche ihrer Wohnung kennen und transparent machen, während Mieter durchaus nachmessen dürfen, um sicherzustellen, dass sie nicht benachteiligt werden. Kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses zum Streit zwischen den Mietparteien über die Wohnfläche und wird eine Falschangabe des Vermieters von mehr als zehn Prozent gutachterlich belegt, kann der Mieter eine Mietminderung sogar rückwirkend geltend machen.

Ähnliches gilt für den Immobilienkauf: Eine genaue Angabe durch den Verkäufer einer gebrauchten Immobilie ist auch in dessen Sinne, denn stellt sich später eine Abweichung heraus, kann der Käufer einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Immobilienkäufer, die neu bauen, brauchen für einen Kredit bei der Bank die genauen Flächenangaben Ihres zukünftigen Hauses.

Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

Die aktuell geltende Wohnflächenverordnung von 2004 sieht für den Wohnraum unter Dachschrägen folgende Berechnungsgrundlagen vor:

  • Ab einer Raumhöhe von zwei Metern wird der Raum im Dachgeschoss zu 100 Prozent als Wohnfläche berücksichtigt.
  • Bei Flächen, deren Raumhöhe mindestens einen, aber weniger als zwei Meter beträgt, werden 50 Prozent als Wohnfläche gezählt.
  • Alle Flächen mit weniger als einem Meter Raumhöhe zählen nicht zur Wohnfläche und werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt.

Wohnfläche unter Treppen

Bei Wohnflächen unter Treppen wird derselbe Bemessungsmaßstab angesetzt wie bei der Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen: Flächen ab mindestens zwei Metern Höhe gelten in vollem Umfang als Wohnfläche. Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern werden nur zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet. Beträgt die Raumhöhe unterhalb einer Treppe weniger als einen Meter, gilt die entsprechende Fläche nicht als Wohnfläche. Solche Nischen lassen sich jedoch hervorragend als Stauraum unter der Dachschräge nutzen.

Wohnfläche unter Dachschrägen clever nutzen

Moderne Aus- und Umbauprojekte zeigen, dass das Wohnen mit Dachschrägen sehr reizvoll sein kann. So lässt sich etwa der unterm Dachfirst zur Verfügung stehende Raum zum Spitzboden ausgebaut hervorragend als Arbeitsplatz oder für Gäste nutzen. Auch schön ist eine gemütliche Lese-, Spiel- oder Kuschelecke. Steht genügend Fläche zur Verfügung, bringt ein Dachgeschossausbau als vollwertige Wohnraumerweiterung. Für ausreichendes Tageslicht und eine gute Belüftung können Dachfenster sorgen, die sich zum Beispiel schön in ein Schlaf- oder Badezimmer unter die Dachschräge ziehen.

 

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Berechnung der Wohnfläche unter Dachschrägen

Wie berechne ich die Dachschräge bei der Wohnflächenbestimmung?

Ausschlaggebend für die Berechnung der Wohnfläche im Dachgeschoss ist die Raumhöhe unterhalb der Dachschräge. Ab einer Deckenhöhe von zwei Metern wird die Wohnfläche unterhalb einer Schräge voll berücksichtigt. Liegt sie niedriger, aber über einem Meter, wird die Hälfte der Fläche gezählt. Bei weniger als einem Meter Raumhöhe gilt die darunterliegende Fläche nicht als Wohnfläche.

Wie viele m² muss man abziehen bei einer Dachschräge?

Laut aktueller Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Flächen, die unterhalb einer Dachschräge von weniger als einem Meter Höhe liegen, nicht als Wohnfläche gewertet. Beträgt die Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern, wird die Fläche nur zu 50 Prozent angerechnet. Erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern wird die volle Quadratmeterzahl als Wohnfläche berücksichtigt.

Wie wird die Wohnfläche unter Treppen berechnet?

Für die Berechnung der Wohnfläche von Räumen, die sich unter einer Treppe befinden, gelten die gleichen Maßstäbe wie für die Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen.

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